Genossenschaftsverbände

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Der DGRV arbeitet mit zahlreichen Genossenschaftsverbänden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene zusammen.

Als Genossenschaftsverband bezeichnet man einen Regionalverband oder einen Fachprüfungsverband, in dem die Genossenschaften einer Region oder einer Branche Mitglied sind. Ihm obliegt die Prüfung nach [1] § 53 Genossenschaftsgesetz.

Weitere Informationen finden Sie unter

[2] Regionale und nationale Prüfungsverbände.

Unter dem Dach des DGRV operieren auf Bundesebene vier fachlich ausgerichtete Bundesverbände. Weitere Informationen finden Sie unter

[3] Genossenschaftsverbände auf nationaler Ebene.

Zur Bündelung der Kräfte auf internationaler bestehen allgemeine und sektorspezifische Genossenschaftsverbände. Weitere Informationen finden Sie unter

[4] Genossenschaftsverbände auf internationaler Ebene.

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[5] Der Freie Ausschuss der deutschen Genossenschaftsverbände&[6] Regionale und nationale Prüfungsverbände&[7] Genossenschaftsverbände auf nationaler Ebene&[8] Genossenschaftsverbände auf internationaler Ebene>

[9] Die Genossenschaften

[0] Startseite