Transparenzbericht

Mit der Veröffentlichung dieses Transparenzberichts tragen wir den Erfordernissen des § 55 Abs. 4 GenG i. V. m. § 55c WPO Rechnung. Diese gesetzliche Norm wurde geschaffen, um die Gesellschafts-, Aufsichts- und Qualitätsstruktur von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, für die interessierte Öffentlichkeit darzustellen. Zugleich geben wir allen, die Vertrauen in unseren Bestätigungsvermerk setzen, Einblick in unsere Prinzipien und Maßnahmen, mit denen wir dieses Vertrauen in unserer täglichen Arbeit rechtfertigen.

[1] Link zu Dokument Transparenzbericht 2011_DGRV_26032012.pdf

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